: Gründe für Affenstreit
TIERVERSUCHE Ressort begründet die Berufung
Im Streit um die Makaken-Versuche an der Uni hat die Gesundheitsbehörde ihre Berufung vorm Oberverwaltungsgericht begründet. Sie tritt damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts entgegen. Das hatte dem Biologen Andreas Kreiter erlaubt, seine Versuche im Gehirn der Affen vorläufig fortzusetzen. Der Negativ-Bescheid der Behörde basiere nämlich auf der Annahme einer „erheblichen Gesamtbelastung“, für die „konkrete Feststellungen“ fehlten, hieß es im Urteil. Diese Behauptung greift das Ressort nun ebenso an, wie die Richter-Meinung, die Behörde dürfe ihre Ablehnung trotz der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz nicht mit einem „gesellschaftlichen Wertewandel“ begründen. BES
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