80

Menschen und mehr werden in einem Kettenprozess von 1649 bis 1651 im mecklenburgischen Amt Bukow/Redentin angeklagt.

20

Frauen werden 1590 in der Herrlichkeit Kniphausen, die Accum, Federwarden und Sengwarden umfasst, als Hexen verbrannt.

278

Leben vernichtet die Hexenverfolgung in Osnabrück, damals 5.000 Einwohner.

1

Frau wird in Emden 1543 als Hexe verbrannt: „De olde Bouwa“ ist das einzige aktenkundige Opfer in der damaligen Calvinisten-Metropole mit 20.000 Einwohnern.

80

Tote verursachen die Verdener Hexenprozesse. Sie dauern trotz des 1647 verhängten Verbots durch Königin Christine I. bis 1668 an, die letzte Hingerichtete ist Mette Meinken, die 1664 gesteht, nachdem ihre mitangeklagte Mutter sich in der Haft erhängt hat.

13

von 47 wegen Hexerei angeklagten Frauen werden in Lübeck ab 1637 hingerichtet. Zuvor waren die für schuldig Erkannten ausgewiesen und elf Angeklagte freigesprochen worden.

888

Hexereiverfahren gab es von 1530 bis 1735 in Schleswig-Holstein, 76 Prozent endeten mit Hinrichtungen, von denen die letzte 1724 einen unbekannten Soldaten in Rendsburg traf.