Reservistin darf Dienst verweigern

KÖLN afp ■ Eine Ärztin, die als Reservistin den Wehrdienst verweigert hat, bleibt endgültig als Kriegsdienstverweigerin anerkannt. Das Bundesamt für Zivildienst nahm seine Beschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück, wie die Behörde gestern bestätigte. Damit ist das Arnsberger Urteil (Az: 9 K 2860/05) rechtskräftig. Die 28-Jährige hatte sich für 15 Jahre bis Ende 2012 als Berufssoldatin verpflichtet und hatte bei der Bundeswehr Medizin studiert. Kurz nach ihrer Approbation hatte sie erklärt, sie könne ihre Tätigkeit bei der Bundeswehr nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren. Sie wurde entlassen und danach als Reservistin geführt. Das Arnsberger Gericht betonte in seinem Urteil vom Juni, die Ärztin könne auch als Reservistin weiter zum Dienst herangezogen werden. Deshalb sei sie als Verweigerin anzuerkennen.