anti-terror-gesetz
: Falsche Freiheit

Die Anti-Terror-Datei kommt und die Befürchtungen der Datenschützer und Bürgerrechtler werden in den ersten Einschätzungen der betroffenen Behörden bestätigt. So freut sich der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der als eher konservativ geltenden Deutschen Polizeigewerkschaft über einen baldigen „unkomplizierteren Austausch“ zwischen Verfassungsschützern und Polizeibehörden. Er vergisst dabei, dass bei der Gründung der BRD das Trennungsgebot eine Grundvoraussetzung für die Schaffung bundesdeutscher Nachrichtendienste war. Die Erfahrungen im Nationalsozialismus hatten vor allem die Alliierten misstrauisch gemacht gegenüber deutschen Polizeibehörden. Nun sind wir von totalitären Verhältnissen weit entfernt. Doch unter dem Eindruck einer eingebildeten oder tatsächlichen terroristischen Bedrohung soll dieses Fundament des Rechtsstaates erschüttert werden. Die Freiheit der Bürger wird der Freiheit der ermittelnden Behörden geopfert.

KOMMENTAR VONHOLGER PAULER

Dabei ist der Nutzen der Datei zur Terrorabwehr zumindest umstritten. Der NRW-Landeschef der DGB-Gewerkschaft der Polizei freut sich schon darauf, die neue Datei zu „füttern“ und zu „pflegen“. Große Erfolge dürfe man aber nicht erwarten. Die verhinderten Kofferbomber im NRW-Regionalexpress vor einigen Wochen wären wohl in keiner Datei aufgetaucht, da sie vorher nicht auffällig waren. Die Bomben wurden nur zufällig gefunden. Warum also der ganze Aufwand? Die Datei wird sich nicht auf Islamisten reduzieren lassen. Jeder Kontakt mit verdächtigen Personen, ob bewusst oder unbewusst, wird registriert und auch eine Ausdehnung auf andere gesellschaftliche Gruppen ist kaum zu verhindern. Polizei und Geheimdienste werden eingeladen, zu definieren, wer verdächtig ist und wer nicht. Dass sie dieses mit der nötigen Gelassenheit tun, lassen die Äußerungen bezweifeln.

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