: NACHRICHTEN

Zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt wurde ein 52-Jähriger, weil er einen nicht angeleinten Hund erstach. Er war selbst mit seinem Jack Russell Terrier unterwegs, den er an der Leine führte, als der Hund angelaufen kam. Die Richterin am Amtsgericht Neumünster glaubte ihm nicht, „dass es eine Notwehr-ähnliche Situation gegeben hat“. +++ Zu einer Entschädigung von 1.850 Euro verurteilt hat das Oberlandesgericht Celle eine private Arbeitsvermittlerin, weil sie eine Deutsch-Türkin wegen ihres Kopftuchs nicht weitervermittelt hat. Die Lüneburger Vermittlerin hatte der 28-Jährigen am Telefon gesagt, wegen ihres Kopftuchs könne sie sie nicht an einen potenziellen Arbeitgeber weitervermitteln.Vermutlich hätte die IT-Systemkauffrau sehr gute Chancen gehabt, die Stelle auch zu bekommen. +++ Absichern will das Land Niedersachsen die Förderung der freien Wohlfahrtsverbände. Nach Angaben der Staatskanzlei werden die Verbände mit jährlich mehr als 20 Millionen Euro nach dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz gefördert. Zu den Wohlfahrtsverbänden zählen Diakonie und Caritas, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische und die Jüdische Wohlfahrt. +++ Die deutsche Erstaufführung der Antonin-Dvorak-Oper „Vanda“ findet am 15. März am Theater Osnabrück statt. Die Oper sei zu Unrecht in Vergessenheit geraten, teilte das Theater mit. +++