Besuch aus Tirana

Weil sie sich nicht für AlbanerInnen hätten verpflichten dürfen, müssen zwei BremerInnen jetzt Geldbuße leisten

Amtsgericht, Saal 251, Zuschauertribüne. Irgendjemand hat hier das Wort „Albanien“ eingeritzt, sogar noch unterstrichen, mit einem Schlüssel. Sachbeschädigung, würden die JuristInnen rufen, doch darum geht es jetzt nicht. Wenn man in Albanien lebt, wird Ellen Best gleich sagen, dann möchte man vielleicht ganz gerne nach Deutschland kommen. Das kann die Amtsrichterin gut verstehen. Aber wenn das auch hier alle wollten, sagt sie, dann könnte man ja auch die Gesetze entsprechend ändern. Alle AlbanerInnen könnten kommen. Und auch alle anderen. „Aber das wäre den meisten nicht so recht.“

Auch Aida T. konnte das ganz gut verstehen: Dass es einige AlbanerInnen nach Deutschland zieht. Sie ist ja selbst eine von ihnen, die 35-jährige Hauswirtschafterin, in Tirana geboren. In acht Fällen soll sie Landsleute nach Bremen geholt haben, mit „Verpflichtungserklärungen“. Darin steht nicht nur, dass man mit dem Gast verwandt – oder wenigstens gut bekannt – ist. Sondern auch, dass man ihn bei sich zu Hause einquartiert, für seinen Lebensunterhalt aufkommt. Und die Rechnungen begleicht, wenn der Gast zum Arzt muss oder ins Krankenhaus. „Das kann sie teuer zu stehen kommen“, warnt die Richterin: Nicht nur, wenn man den Gast gar nicht so richtig kennt, wie das bei Frau T. wohl ebenso der Fall war wie beim mitangeklagten Dennis B. Sein „Londsdale“-Pulli spannt etwas über dem Bierbauch, und doch hat der Arbeitslose sich – entgegen aller Klischees – als sehr ausländerfreundlich erwiesen: Gleich 16 AlbanerInnen hat der 35-Jährige eingeladen.

Ein „Verstoß gegen das Ausländergesetz“, wie die Oberamtsanwältin vorträgt. Denn: Die reichhaltige Verwandtschaft in Albanien gibt es nicht, auch die Arztrechnungen wollte Herr B. nicht begleichen. Zahlen muss er nun doch, allerdings nur ans Gericht: 200 Euro. Frau T. kommt mit 150 Euro davon. Jan Zier