UNWIRKSAME KÜNDIGUNG
: Metronom-Chefs dürfen hoffen

Die fristlose Entlassung der beiden Geschäftsführer der privaten Metronom Eisenbahngesellschaft im April war nicht gerechtfertigt. Das hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg am Donnerstag entschieden. Der Vorsitzende Richter Klaus-Rainer Strunk sah laut Urteilsbegründung keine Verstöße, die eine solche Kündigung gerechtfertigt hätten. Eine Güteverhandlung war gescheitert. Erwartet wird, dass Metronom gegen die Entscheidung in Berufung geht. Nächste Station dürfte das Oberlandesgericht Celle sein. (dpa)