Brüssel will Defizit-Sünder bestrafen

HAUSHALT Finanzkommissar plant Strafzahlungen und Sanktionsverfahren bei Überschuldung

BERLIN taz /dpa/rtr | Die EU-Finanzminister streiten weiter darüber, wie die EU-Kommission künftig gegen Defizitsünder unter den Mitgliedstaaten vorgehen soll. Auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel konnten sie sich nicht auf Sanktionsverfahren einigen. An diesem Mittwoch wird EU-Währungskommissar Olli Rehn nun die Gesetzesentwürfe für einen härteren Stabilitätspakt vorlegen. Rehn will in Zukunft Staaten, die sich nicht an den Stabilitätspakt halten, ohne lange Debatten bestrafen.

Nach dem Treffen der Finanzminister am Montagabend verkündete EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich mit den Plänen der EU-Kommission einverstanden seien. Strittig blieben aber Details, wie das Vetorecht der Mitgliedstaaten oder einen Automatismus beim Verhängen der Strafen.

Der EU-Behörde schweben automatische Strafen für Staaten vor, die sich nicht an die Schuldenregeln halten. EU-Währungskommissar Olli Rehn wird dabei von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterstützt. Gegen ein automatisches Sanktionsverfahren wehren sich aber Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien.

„Wann immer es möglich ist“, so Van Rompuy, „soll die Entscheidung über Sanktionen automatischer und mit umgekehrter Mehrheit fallen.“

Ein Defizitverfahren soll nur mit einer qualifizierten Mehrheit verhindert werden können; es müssten also mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, ein Veto einlegen. Der bisher bekannte Entwurf sieht vor, dass ein Staat Strafe zahlen soll, sobald das Staatsdefizit über der Stabilitätsgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegt. Außerdem soll bei einem zu langsamen Abbau der Gesamtschulden ein Sanktionsverfahren eingeleitet werden. Sind die Schulden eines EU-Staates höher als 60 Prozent seines BIPs, müssen sie jährlich um 5 Prozent abgebaut werden.