Länger an der Macht durch weniger Wahlen

LEGISLATURPERIODE Debatten in Hamburg und Bremen, Bürgerschaft künftig alle fünf Jahre wählen zu lassen

Hamburg und Bremen sind die letzten beiden Bundesländer mit vierjährigen Wahlperioden. Das könnte sich demnächst ändern. Die Hamburger Bürgerschaft hat am Mittwoch einen Antrag der schwarz-grünen Koalition, künftig alle fünf Jahre wählen zu lassen, zur Beratung in den Verfassungsausschuss überwiesen. In Bremen hat Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) das gleiche vorgeschlagen, der grüne Koalitionspartner will diese Forderung auf einem Parteitag am 7. November beschließen.

Eine längere Legislaturperiode würde „die Handlungsfähigkeit von Bürgerschaft und Senat erhöhen“, heißt es in dem Hamburger Antrag, weil diese dann „wirksamer und kontinuierlicher agieren“ könnten. Eine etwaige Änderung würde die laufende Wahlperiode nicht betreffen. Erst nach der Bürgerschaftswahl 2012 könnte die Verlängerung auf fünf Jahre wirksam werden – dann also zu 2017.

Denn inzwischen beginnen alle Parteien, sich fast eineinhalb Jahre vor der nächsten Wahl zu profilieren, vor allem die beiden Volksparteien CDU und SPD sind immer länger und intensiver mit Kandidatenaufstellungen beschäftigt. Seit dem Volksentscheid zum Wahlrecht werden auch die Bezirksversammlungen alle fünf Jahre zusammen mit der Europawahl gewählt. Auch dies ist für die Antragsteller ein Grund, das Hamburger Wahlrecht an das der meisten anderen Bundesländer anzugleichen.

Die Linke und die SPD in Hamburg sind jedoch skeptisch bis ablehnend: „Weniger Wahlen bedeuten auch weniger Demokratie“, sagt die SPD-Abgeordnete Britta Ernst. Für die Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt Schwarz-Grün mindestens die Zustimmung der SPD.

In Bremen ist eine Änderung vor der Neuwahl im Mai 2011 nicht mehr möglich. Danach dürfte das Thema dort wieder auf der Tagesordnung stehen – und sollte Hamburg sie zuvor beschlossen haben, würde Bremen als letztes Bundesland sicher nachziehen. SVEN-MICHAEL VEIT