EU-Haftbefehl ist rechtens

Generalanwalt: Kein Verstoß gegen EU-Recht

FREIBURG taz ■ Der EU-Haftbefehl verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies erklärte gestern Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof. Das belgische Verfassungsgericht hatte den EuGH auf Klage einer Anwaltsvereinigung um Prüfung gebeten. Die Anwälte hielten einen völkerrechtlichen Vertrag für nötig. Das wies Ruiz-Jarabo zurück. Der 2002 eingeführte EU-Haftbefehl erleichtert die Auslieferung von Verdächtigen an andere EU-Staaten. Das Bundesverfassungsgericht mahnte im Juli 2005 einen besseren Schutz deutscher BürgerInnen vor Auslieferung an. Seit August gilt das deutsche Gesetz über den EU-Haftbefehl. CHR