KRYOKONSERVIERUNG
: Für Samenbank wird nicht gezahlt

KASSEL | Männer, denen wegen einer Krebsbehandlung die Unfruchtbarkeit droht, können ihr Sperma nicht auf Krankenkassenkosten in einer Samenbank einlagern. Das Einfrieren und Aufbewahren von Samenzellen – die sogenannte Kryokonservierung – liege grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Patienten, entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 1 KR 26/09 R). Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter die Klage eines 42-Jährigen aus dem Raum Koblenz ab, der sich einer Krebstherapie unterziehen musste. Seine Krankenkasse hatte sich geweigert, die Kosten für die Kryokonservierung zu übernehmen. Die Rechnung für die ersten zwölf Monate der Lagerung belief sich auf 687,25 Euro. Der Anwalt des Klägers sah in der Verweigerung der Kostenübernahme eine Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Versicherten: Denn wenn sich Frauen vor einer Krebstherapie Eierstockgewebe entnehmen und einfrieren lassen, um später durch Reimplantation die Empfängnisfähigkeit wiederherstellen zu können, müssen die Kassen zahlen. Das hatte das Bundessozialgericht zu Jahresbeginn entschieden (Az.: B 1 KR 10/09 R). (dapd)