DocMorris muss vorerst schließen

SAARBRÜCKEN dpa ■ Der niederländische Internet-Arzneihändler DocMorris muss seine einzige deutsche Filiale vorerst wieder schließen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis entschieden. Es gab damit den Klagen dreier Saarbrücker Apotheken statt. DocMorris kündigte „alle rechtlichen Mittel“ an. Die Richter entschieden, laut Apothekengesetz müsse ein „sachfremder Einfluss von Kapitalanlegern auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“ verhindert werden. Nun muss der Europäische Gerichtshof klären, ob die europarechtliche Niederlassungsfreiheit mit dem im deutschen Recht vorgeschriebenen Fremdbesitzverbot vereinbar ist. In Deutschland dürfen bislang nur Apotheker selbst eine Apotheke betreiben. Diese Einschränkung gilt in den meisten anderen europäischen Ländern nicht. (Az.: 3 F 38/06)