Meisterschüler dürfen fehlen

BAFÖG Wer Samstags arbeiten muss, gilt als entschuldigt, wenn er den Meisterkurs versäumt

Wer an einer Fortbildung unregelmäßig teilnimmt, weil er vom Chef zur Samstagsarbeit verpflichtet wird, kann nicht zum Zurückzahlen des sogenannten Meister-Bafögs verpflichtet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied, könne von einem Auszubildenden kein Verstoß gegen Arbeitspflichten verlangt werden, der möglicherweise zum Verlust der Arbeit führt, nur damit die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Das Gericht erklärte damit die bundesweite Verwaltungspraxis zur Rückforderung von Förderleistungen bei Fehlzeiten im Unterricht für rechtswidrig ( AZ: 3 A 4605/12).

Hintergrund für den Rechtsstreit ist eine bundesweite interne Weisung an die Förderbehörden, wonach nur krankheits oder schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten als entschuldigt anzuerkennen seien. Dieses Vorgehen sei durch die gesetzlichen Vorschriften zum Meister-Bafög nicht gedeckt, entschied das Gericht. Gegen das Urteil ist sowohl Berufung als auch Sprungrevision möglich.  (dpa)