Kein CO2im hohen Norden

Die Bundesländer bekommen keine Einspruchsmöglichkeit gegen eine mögliche unterirdische Kohlendioxid-Speicherung. Das berichtete der NDR unter Berufung auf Regierungskreise. Das entsprechende Gesetz sei ein Bundesgesetz, daher könne keine Länderklausel hineingeschrieben werden. Gleichwohl wolle der Bund Schleswig-Holstein entgegenkommen. Es solle sichergestellt werden, dass im nördlichsten Bundesland sogenannte CCS-Lager weder erkundet noch erprobt werden. Demnach ist etwa vorgesehen, dass CO2-Lager höchstens 30 Kilometer von der Produktionsstätte entfernt sein dürfen. (dpa)