Gericht verbietet NPD-Hetzschrift

Das Landgericht hat in einem Eilverfahren die Wahlzeitung der rechtsextremen NPD verboten. Bei Zuwiderhandlung werde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt, heißt es in einem Schreiben des Landgerichts. Die NPD hatte auf dem Titelbild ihrer Wahlzeitung ein Foto von einem Demonstranten des „Sternmarschs gegen die Regierung“ am 5. November 2005 abgebildet. „Der Antragsteller ist überzeugter Antifaschist und steht im unversöhnlichen Gegensatz zu deren rassistischer Hetze“, sagte sein Anwalt Frank Stierlin. Der Sternmarsch wurde organisiert von Aktivisten der Montagsdemonstrationen gegen Hartz IV. Ihre Teilnehmer sehen sich mehrheitlich links. FLEE