Vermeintlicher Terrorhelfer wieder frei

Bundesgerichtshof hob gestern den Haftbefehl gegen den syrischen Studenten Fadi al-S. auf. Anwalt konnte Verwechslung aufklären. Mandant gehört „nicht zur islamistischen Szene, sondern geht lieber in Discos“

FREIBURG taz ■ Der vermeintliche „dritte Mann“ der Kofferbomben-Attentäter ist wieder frei. Gestern hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen den syrischen Studenten Fadi al-S. wieder auf. Der Verdacht gegen al-S. habe sich nicht erhärtet. Sowohl sein Heidelberger Anwalt Wolfgang Ferner als auch die Bundesanwaltschaft hatten die Freilassung des Studenten beantragt.

Fadi al-S. war am 25. August in Konstanz festgenommen worden. Er soll an den fehlgeschlagenen Anschlägen auf Regionalzüge in Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen sein. Al-S. war mit einem der beiden Attentäter, Youssef Mohamad el-Hajdib, befreundet. Sie hatten im Vorjahr einige Monate gemeinsam ein Studienkolleg in Kiel besucht. Al-S. sei das dritte Mitglied einer noch namenlosen terroristischen Vereinigung gewesen, die ansonsten aus el-Hajdib und dem inzwischen im Libanon inhaftierten Jihad Hamad bestand.

Konkret wurde al-S. vorgeworfen, er habe el-Hajdib geholfen, im Internet Anleitungen zum Bombenbau zu finden und herunterzuladen. Nach den gescheiterten Anschlägen habe er den beiden Kofferträgern bei der Flucht in den Libanon geholfen. In der Zwischenstation Damaskus habe ein Bruder von al-S. die beiden Flüchtigen in Empfang genommen.

Anwalt Ferner konnte nachweisen, dass es sich bei der vermeintlichen Fluchthilfe um eine Verwechslung handelte. Nicht der Bruder von al-S., sondern der Bruder eines anderen Syrers half den Flüchtigen in Damaskus weiter. Die Aufklärung dieser Verwechslung führte dazu, dass der BGH-Ermittlungsrichter die sofortige Freilassung von Fadi al-S. anordnete. Der offizielle Haftprüfungstermin war erst für kommenden Dienstag vorgesehen. „Es gibt keine Auflagen für meinen Mandanten, er ist ein völlig freier Mann“, sagte Anwalt Ferner gestern zur taz. „Er gehört auch überhaupt nicht zur islamistischen Szene, sondern geht lieber in Discos.“ Al-S. hatte immer bestritten, an der Beschaffung von Bombenanleitungen beteiligt gewesen zu sein. Sein Computer stand nur in el-Hajdibs Zimmer, weil dieser einen Internet-Anschluss hatte.

Der Syrer al-S. kam 2002 zum Studium nach Deutschland und wurde nach einem unpolitischen Körperverletzungs-Delikt 2003 ausgewiesen. Nach einem gerichtlichen Vergleich wurde das Einreiseverbot bis August 2004 befristet. Dann reiste al-S. wieder ein. Dem Verfassungsschutz lagen keine Erkenntnisse über al-S. vor. CHRISTIAN RATH