MIETHAI
: Samstage: Werktage aber keine Bankentage

■ ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, www.mhmhamburg.de

Kündigungen und Geldzahlungen sind im Mietrecht an strenge Fristen gebunden. Der Bundesgerichtshof hat sich jüngst erneut mit der Frage beschäftigt, ob und wie der Samstag bei rechtsverbindlichen Fristen als Werkvertrag gilt und mitzählt. Im Ergebnis ist der Samstag ein Werktag – aber ein besonderer.

Die Kündigung eines Mietvertrages muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist mitzählt. Bereits im Jahr 2005 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass der Samstag als Werktag zu gelten habe. Allerdings sei Paragraph 193 BGB zu beachten: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Im Oktober 2010 musste die Kündigung also am 4. beim Vermieter eingehen, damit der Oktober noch zur Kündigungsfrist zählt. Im November und Dezember ist jeweils der 3., im Januar 2011 der 4. maßgeblich.

Aktuell ging es um die Frage, ob die Mietzahlungsfrist genauso zu berechnen sei. Denn seit dem 1. September 2001 gilt nach Paragraph 556b Absatz 1 BGB, was zuvor in den meisten Mietverträgen stand: Die Miete ist bis zum dritten Werktag im Voraus zu zahlen.

In zwei Urteilen vom 13. Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass bei der Mietzahlungsfrist der Samstag nicht als Werktag mitzähle. Der Bundesgerichtshof betonte zwar, dass der Samstag auch im allgemeinen Sprachgebrauch weiterhin als Werktag gelte, aber nicht bei der Mietzahlungsfrist. Denn der Mieter leiste im Voraus und die Karenzzeit von drei Werktagen dürfe nicht geschmälert werden.

Dieses würde aber geschehen, wenn man den Samstag als Werktag betrachtete, obwohl die Banken an diesem Tag nicht arbeiteten. Da der Mieter am Samstag also gar nicht handeln könne, bleibt der Samstag außen vor. Im Oktober musste also bis zum 5. 10. gezahlt werden. Im November und Dezember läuft die Zahlungsfrist am 3. aus. Im Januar ist bis zum 5. zu zahlen.

Übrigens sind Samstage immer Sonnabende. Eigentlich ist das Wort Samstag die üblichere und damit korrektere Bezeichnung – im deutschsprachigen Ausland Schweiz oder Österreich kennt man Sonnabende gar nicht. Sonnabend wird eher in Nord- und Ostdeutschland gesagt und – man weiß nicht warum – in Gesetzestexten.