miethai:
: Wohnungsverlust bei Ehescheidung?

In der letzten Augustwoche ging es im Miethai um die Zuweisung der Ehewohnung im Scheidungsverfahren. Dazu passt ein aktuell veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts aufgehoben hat (Beschluss vom 12.5.2006, 1BvR 294/06), mit dem die Ehefrau des Mieters zur Räumung der Ehewohnung verurteilt wurde.

Die Vermieterin hatte die Ehefrau ihres ehemaligen Mieters auf Räumung der Wohnung verklagt. Die Frau war 15 Jahre zuvor zu ihrem Ehemann gezogen, ohne in den Mietvertrag aufgenommen zu werden. Der Ehemann zog aus, ein Scheidungsverfahren wurde angestrengt. Die Frau blieb mit dem gemeinsamen Kind in der Wohnung.

Im Scheidungsverfahren hatte die Frau die Zuweisung der Ehewohnung an sich beantragt. Der Ehemann, der nach wie vor alleiniger Mieter war, schloss mit der Vermieterin einen Mietaufhebungsvertrag. Die Vermieterin berief sich auf das Ende des Mietvertrages und forderte die Ehefrau mit dem minderjährigen Kind zur Räumung auf. Über den Zuweisungsantrag der Frau hatte das Familiengericht noch nicht entschieden.

Sowohl das Amtsgericht Hamburg-Barmbek als auch das Landgericht Hamburg verurteilten die Ehefrau des Mieters zur Räumung der Wohnung. Sie gab nicht auf und legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht war der Meinung, dass durch diese Entscheidung der Hamburger Gerichte die Grundrechte der Frau und des Kindes verletzt seien. Das Mietgericht hätte vor Erlass eines Räumungsurteils die Entscheidung des Familiengerichts über die Wohnungszuweisung abwarten müssen.

EVE RAATSCHEN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, Tel. 431 39 40, www.mhm-hamburg.de