in kürze ERDGESCHOSS-MIETER
: Aufzug kostet dennoch

Auch Erdgeschoss-Mieter müssen sich laut BGH an den Betriebskosten für einen Aufzug beteiligen. Demnach dürfen die Kosten umgelegt werden. Die Beteiligung an den Kosten benachteiligten den EG-Mieter unabhängig von dem konkreten Nutzen, den ihm der Aufzug bietet, nicht unangemessen (Az.: VIII ZR 103/06). (dpa)