Weniger Politiker im ZDF

URTEIL Karlsruhe will staatlichen Einfluss aufs Fernsehen beschränken

KARLSRUHE taz/afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien beim ZDF deutlich eingeschränkt. Im Verwaltungs- und Fernsehrat müsse der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, urteilten die Karlsruher Richter. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Fernsehratsmitglieder „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“. Beim ZDF sowie bei Journalisten und Gewerkschaften stieß das Urteil durchweg auf Zustimmung. Die Organisation Reporter ohne Grenzen forderte im Lichte der Karlsruher Entscheidung eine umfassende Reform der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Gewerkschaft Ver.di sprach von einem „guten Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“.

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