Ein Schritt vor, ein Schritt zurück

KACHELMANN-PROZESS Richter und Anwälte machen sich mit Befangenheitsanträgen das Leben schwer

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sagt das mutmaßliche Opfer erst später aus. Das Gericht verschob die Vernehmung der 37-Jährigen auf den kommenden Montag. Eigentlich sollte die Radiojournalistin am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim aussagen.

Grund für die Verzögerung: Zeitmangel. Die Richter mussten über einen von der Verteidigung eingereichten Befangenheitsantrag beraten. Dieser richtet sich gegen die drei Berufsrichter der Strafkammer. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock begründet den Antrag damit, dass das Gericht das mutmaßliche Opfer nicht über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt habe. Nur wenn die Frau dieses Recht kenne, könne sie neue Falschaussagen vermeiden.

Mit dieser Begründung spielte Birkenstock darauf an, dass die Journalistin bei Angaben zu der angeblichen Vergewaltigung schon einmal nachweislich gelogen hat. Die Nebenklägerin hatte bei einer Vernehmung zugegeben, dass sie einen angeblichen anonymen Brief mit dem Hinweis auf Kachelmanns Untreue selbst geschrieben hatte.

Dies war einer der Gründe, warum das Oberlandesgericht Karlsruhe den Wettermoderator Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen hatte.

Über den Befangenheitsantrag werden nun andere Richter entscheiden.

Mit einem anderen Ansinnen hatte Kachelmanns Verteidigung weniger Erfolg. Ein von ihr bestellter Gutachter bleibt weiterhin vom Prozess ausgeschlossen. Das Mannheimer Gericht lehnte es ab, den Rechtsmediziner Bernd Brinkmann wieder zum Verfahren zuzulassen. Der Grund: Er sei befangen. DAS