EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG
: Hinweis auf freie Wohnung Pflicht

KARLSRUHE | Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung aus ihrem Wohnungsbestand frei wird. Geschieht dies nicht, muss der Mieter seine bisherige Wohnung nicht räumen, wie gestern der Bundesgerichtshof entschied. Zu den Angaben, die der Vermieter zur freien Wohnung machen muss, gehören deren Größe und Ausstattung sowie die Mietkosten (Az. VIII ZR 78/10). (afp)