Privileg zurück

HEILFÜRSORGE Polizisten und Feuerwehrleute wieder voll versichert

Es war der Zankapfel, der 2004 Polizeibeamte und Feuerwehrleute und ihre Gewerkschaften gegen den CDU-Senat auf die Barrikaden trieb: Die Abschaffung der Freien Heilfürsorge, und damit des Privilegs, dass Beamte für diese beiden Risiko-Berufe bei Verletzungen oder Erkrankungen vollen Anspruch auf Leistungen für ihre Genesung durch ihren Dienstherren haben. Nun hat die Bürgerschaft die Freie Heilfürsorge zum 1. Oktober wieder in Kraft gesetzt. „Das ist ein starkes Signal“, sagte der SPD-Innenpolitiker Arno Münster: Die Wiedereinführung „unterstreiche die besondere Wertschätzung“.

Der CDU-Senat hatte 2004 beschlossen, dass ab 1. Januar 2005 neu eingestellte junge Polizisten und Feuerwehrleute 1,4 Prozent ihrer Bezüge für die Krankenversicherung selbst aufbringen müssten – was 150 bis 200 Euro monatlich ausmachte.

Ein wichtiges Argument für die Hardliner der Wiedereinführung der Heilfürsorge war auch die Aufhebung des Wettbewerbsnachteils gegenüber den anderen Bundsländern, in denen dem Nachwuchs die Freie Heilfürsorge ohne Unterbrechung gewährt worden ist.  KVA