Glossar

Aktive SterbehilfeAuch „Tötung auf Verlangen“. Nach entsprechender Willensäußerung wird dem Patienten eine tödliche Medikation verabreicht. Diese Art ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden und Belgien aber möglich.Passive SterbehilfeIst die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen, zum Beispiel durch Abbruch der künstlichen Beatmung. Dieses Verfahren ist rechtlich noch nicht eindeutig geregelt. Patientenverfügungen und die Einwilligungsfähigkeit spielen bei dieser Art eine große Rolle. Indirekte SterbehilfeEs werden Medikamente zur Linderung von Schmerzen eingesetzt, die als unbeabsichtigte Nebenwirkung das Leben des Patienten verkürzen können. Diese Art wird in Krankenhäusern angewendet, zum Beispiel mit Morphiumbehandlung bei Krebspatienten.Assistierter SuizidMedikamente oder Hilfsmittel zur Selbsttötung werden bereitgestellt, aber nicht verabreicht. Diese Art ist in Deutschland nicht strafbar, allerdings dürfen Ärzte die benötigten Wirkstoffe zu diesem Zweck nicht verordnen. Den assistierten Suizid bietet der schweizer Verein Dignitas an.JOH