RAF-Prozess: Streit über Tatmotorrad

STUTTGART dpa/dapd | Im Prozess über den Mordfall Buback und gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker spitzt sich der Konflikt zwischen dem Sohn des Opfers und der Bundesanwaltschaft zu. Anlass ist das kürzlich aufgetauchte Motorrad, von dem aus 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen wurde. Wie nun bekannt wurde, war Bubacks Sohn Michael das Motorrad vor rund anderthalb Jahren zum Kauf oder zur Besichtigung angeboten worden. Bundesanwalt Walter Hemberger griff Buback in der Verhandlung am Donnerstag in Stuttgart an, weil er die Bundesanwaltschaft hierüber nicht informiert hatte. „Es ist mir vollkommen unverständlich, nachdem Sie mir jahrelang alles Mögliche mitgeteilt haben, dass Sie mir nicht mitgeteilt haben, dass Ihnen jemand das Motorrad angeboten hat“, sagte Hemberger. Buback erwiderte, er habe feststellen müssen, dass auf seine Hinweise in der Vergangenheit nicht besonders eingegangen worden sei. Er hätte gern den Kontakt zur Bundesanwaltschaft gepflegt, dies sei ihm jedoch nicht ermöglicht worden. Diese Behauptung bezeichnete Hemberger als „Unverschämtheit“. Eine Suche nach entsprechenden DNA-Spuren an der Maschine sei aber aussichtslos, so die Bundesanwaltschaft.