Wurstwaren aus Hundefutter

Der erste Fleischskandal beschäftigt das Gericht, ein neuer die Ermittler in Oldenburg

VECHTA/OLDENBURG dpa/rtr ■ Ein Wursthersteller aus dem niedersächsischen Landkreis Vechta soll Schlachtabfälle in den Handel gebracht haben. Wie die ermittelnde Staatsanwaltschaft Oldenburg gestern mitteilte, steht das Unternehmen im Verdacht, zwischen August 2004 und Juli 2005 Stichfleisch mit ordnungsgemäßem Fleisch vermischt zu haben. Es sei dann unverarbeitet nach Russland und Rumänien weiterverkauft oder selbst zu Wurstware verarbeitet worden und in den Handel gelangt.

Stichfleisch ist das Fleisch um die Einstichstelle beim Schlachten und wird etwa zu Katzen- oder Hundefutter sowie technischen Fetten verarbeitet. Es ist oft mit Keimen belastet und für menschlichen Verzehr ungeeignet. Der Betrieb bezog die Ware offenbar von dem Gelsenkirchener Unternehmer, der den Gammelfleischskandal vor fast einem Jahr ausgelöst hatte und gegen den Ende August Anklage erhoben worden war. Dessen Firma hatte nach Darstellung der Ermittler ohne eine entsprechende Genehmigung von Schlachthöfen Stichfleisch für 10 bis 30 Cent je Kilogramm erworben, in Blöcke gefroren und an Konkurrenten sowie Wurstfabrikanten für 50 bis 90 Cent je Kilogramm weiterverkauft.

Einer dieser Abnehmer war die Firma in Vechta. Das dort verwendete Stichfleisch sei als solches gekennzeichnet gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Senior- und den Juniorchef sowie zwei Angestellte desWurstherstellers. Die Firma im Kreis Vechta wollte am Dienstag keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.

Vor dem Landgericht Memmingen begann gestern der Prozess um den ersten Fall einer Serie von Fleischskandalen in Bayern. Die Anklage wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Deggendorfer Frost GmbH vor, er habe in großem Stil Schlachtabfälle importiert und als Lebensmittel weiterverkauft. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück. Die Schwarten seien zur Gelatine-Produktion zugelassen gewesen. Die Geflügelteile seien tauglich und lediglich aus kommerziellen Gründen für die Lebensmittelproduktion verboten gewesen.