DIE ECKDATEN DES HEUTE VERABSCHIEDETEN NEUEN ELTERNGELDES

Parlamentsbeschluss: Ab Januar 2007 können berufstätige Eltern für 14 Monate 67 Prozent ihres Nettoeinkommens als Lohnersatz vom Staat bekommen, maximal 1.800 Euro. 2 der 14 Monate sind ausschließlich für Väter reserviert.

Mindestelterngeld: 300 Euro erhalten Eltern, die kein Geld verdienten oder Arbeitslosengeld 2 bezogen, bevor das Kind kam. Geringverdiener bekommen einen Aufschlag. Wird ein Geschwisterkind geboren, errechnet sich das Elterngeld aus dem vorherigen Einkommen und einem „Geschwisterbonus“ von 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro.

Entfällt: das bisherige zweijährige Erziehungsgeld für ärmere Familien. Diese Familien verlieren damit bis zu 3.000 Euro Unterstützung. Laut Familienministerium handelt es sich um 155.000 Familien. Ausländerfamilien mit ungesichertem Aufenthalt erhalten auf Wunsch der Union das Elterngeld nur, wenn sie bereits drei Jahre in Deutschland lebten (s. Inland Seite 6). OES