„Nicht genug vorbereitet“

Podiumsdiskussion über Sicherungsverwahrung

■ 33, ist Strafverteidiger und Mitglied des Vereins Republikanischer AnwältInnen, wo er den AK Strafvollzug mitgegründet hat Foto: privat

taz: Herr Scharmer, wie könnte eine menschenwürdige Sicherungsverwahrung aussehen?

Sebastian Scharmer: Wenn man die Sicherungsverwahrung beibehält – was ich ablehne – muss man sie menschenrechtskonform gestalten. Man sollte also schon während der Strafhaft genug Therapiemöglichkeiten anbieten, um eine spätere Sicherungsverwahrung zu vermeiden.

In welchen Zustand sind Häftlinge, die nach 20 Jahren ad hoc entlassen werden?

Die meisten sind hospitalisiert und brauchen viel Unterstützung, um sich in Freiheit wieder zurechtzufinden. Aber auch wer nicht so lange in Haft war, braucht Eingliederungshilfen.

Welche?

Das beginnt mit Vollzugslockerungen wie begleiteten Ausgängen. Danach bieten sich in Freiheit betreute Wohngruppen an.

Warum wurden einige Sicherungsverwahrte jüngst trotzdem ad hoc entlassen?

Weil die Justizvollzugsanstalten nicht auf die Entscheidung des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs vorbereitet waren, die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung verbietet. Die Haftanstalten haben zu wenig Sozialtherapie angeboten – und zudem lange ignoriert, dass man auch Sicherungsverwahrte auf ihre Entlassung vorbereiten muss. INTERVIEW: PS

„Menschenrechtswidrige Sicherungsverwahrung?“ Diskussion mit Justizsenator Till Steffen (GAL), Anke Pörksen (Humanistische Union), Christiane Schneider (Die Linke) und Sebastian Scharmer: 18.30 Uhr, Rechtshaus-Hörsaal der Uni, Rothenbaumchaussee 33