NACHTS MEHR KRACH
: Ausnahmeregel für Public Viewing

BERLIN | Während der Fußball-WM in Brasilien kann es nachts lauter werden, als der Lärmschutz normalerweise gestattet. Die Bundesregierung hat eine Sonderverordnung verabschiedet. Behörden dürfen nun Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr und sogar nach Mitternacht erlauben. Dabei müssen sie „zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse“ an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe“ abwägen. Bei der WM beginnt knapp die Hälfte der 64 Spiele erst um oder nach 22 Uhr. (dpa)