GERICHT WEIST KLAGE AB
: Hochschulgesetz bestätigt

Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat das Hochschulgesetz des Landes in vollem Umfang bestätigt und eine Klage der SPD-Landtagsfraktion abgewiesen. Der 2009 durch Gesetz als gemeinsames Organ der Universität Oldenburg und der Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth begründete Lenkungsausschuss sei mit der Landesverfassung vereinbar, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Aus Sicht der SPD-Fraktion verstößt der Ausschuss gegen die Wissenschaftsfreiheit und das Selbstverwaltungsrecht der beteiligten Hochschulen.  (dpa)