Petersens Kreuzfahrt

VERFASSUNGSKLAGE Ehemaliger SPD-Chef will bessere Auskünfte vom Senat erhalten

Was und wie genau muss der Senat fragenden Abgeordneten antworten? Diese Sache verhandelt heute das Hamburger Verfassungsgericht. Dabei muss nach den Worten von Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn vorab geprüft werden, „ob und in welchem Umfang dem Senat ein Ermessen bei der Beantwortung schriftlicher kleiner Anfragen eingeräumt ist“.

Geklagt hat der frühere SPD-Vorsitzende Mathias Petersen. Ihn stellte im November 2009 die Senatsantwort zum Cruise Center nicht zufrieden: Petersen hatte herausbekommen wollen, welche Senatsmitglieder über den Bau des Kreuzfahrtterminals in Altona wann und worüber mit Investoren und Reedereien gesprochen hatten. Daraufhin erhielt er lediglich den Bescheid, solche Gespräche seien „nicht Inhalt der Antwortpflicht des Senats“.

Ob zu Recht oder nicht, wird nun das höchste Hamburger Gericht entscheiden müssen. SMV