Wann gilt die Kündigung?

Alle Kündigungen, egal ob Beendigungs- oder Änderungskündigungen, sind nur in Schriftform gültig. Außerdem bedarf das Schriftstück einer eigenhändigen Unterschrift eines Kündigungsberechtigten, in der Regel ist das der Chef, Geschäftsführer oder der Vorstand. Damit ist nicht nur eine Kündigung per SMS-Nachricht ausgeschlossen, auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses per e-Mail, Telefax oder auch Telegramm, ist, da die Original-Unterschrift fehlt, ebenfalls formwidrig und somit nichtig. Diese Rechtsprechung gilt seit Mai 2000.taz