Kulturstiftung wird verbraten

STAATSKNETE Außerhalb des Haushalts konnte die Kulturbehörde den Nachwuchs fördern. Doch nun soll das Kapital der Stiftung „st-art“ aufgezehrt werden

Private Geldgeber sind eher bereit , Projekte von Kultureinrichtungen direkt zu fördern, als der Stiftung Kapital zur Verfügung zu stellen

Die erst 2003 gegründete „Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses“ mit dem Namen „st-art“ soll wieder aufgelöst werden, das hat die Kulturdeputation beschlossen. Mit der Auflösung folgt die Kulturbehörde einer Empfehlung des Rechnungshofes, der in seinem Bericht 2008 diese Stiftung kritisiert hatte.

Die Stiftung sei mit 2,5 Millionen Euro Kapital aus dem Staatshaushalt ausgestattet worden, stellte der Rechnungshof fest. Das Geld war bei der Sparkasse auf einem Sparbuch angelegt worden und brachte weniger als drei Prozent Zinsen. Für die selbe Summe, die im Staatshaushalt aber als Verschuldung auftaucht, musste das Land Bremen vier bis fünf Prozent Zinsen zahlen – unter dem Strich eine Verschwendung von Steuergeldern von rund 30.000 Euro im Jahr.

Nach der Kritik des Rechnungshofes hatte die Stiftung ihr Geld bei der Sparkasse abgezogen und der Landeshauptkasse – also sozusagen dem Cash-Management des Staates – zur Verfügung gestellt, um diesen Zinsverlust zu vermeiden.

Aber auch der Aufwand, der für die Verwaltung der Stiftung erforderlich ist, war vom Rechnungshof als komplett überflüssig kritisiert worden: Vorsitzende der Stiftung ist Dagmar von Blacha, Referatsleiterin beim Senator für Kultur, im Stiftungsrat sitzen die Kulturstaatsrätin und Kulturdeputierte – eine Unabhängigkeit von der staatlichen Kulturförderung war insofern nie intendiert. Im Grunde ist die Stiftung eine „Parallelstruktur“, vermerkte der Rechnungshof. Zehn Prozent der Zinsen des Stiftungskapitals würden für Verwaltung und Marketing ausgegeben.

Die Idee, dass private Stifter ihr Vermögen dieser quasi-staatlichen Stiftung anvertrauen, hatte sich dabei nie realisiert. Die Kulturbehörde habe die Erfahrung gemacht, so der Rechnungshof, dass private Geldgeber eher bereit seien, Projekte von Kultureinrichtungen direkt zu fördern, als der Stiftung Kapital zur Verfügung zu stellen.

So blieb für die Kulturbehörde der Vorteil, dass über die Zinserträge Jahr für Jahr Mittel für die Kulturförderung zur Verfügung standen, die in den Haushaltsberatungen nicht zur Debatte stehen.

Um diesen Sinn der Stiftung noch möglichst lange aufrechtzuerhalten, ist die Stiftung nicht nach der Kritik des Rechnungshofes aufgelöst worden. Durch eine Änderung des entsprechenden Stiftungsgesetzes soll es der Stiftung ermöglicht werden, ihr Stiftungskapital im Verlaufe von zehn Jahren aufzuzehren. kawe