Amtshilfe von Telekom & Co.

PRAXIS Einige Telefongesellschaften speichern die Daten ihrer Kunden noch immer und geben sie an die Polizei weiter. Manchmal auch gegen Geld

BERLIN taz | Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010, das das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippte, konnte die deutsche Polizei zu Zwecken der Strafverfolgung auf telefonische Verbindungsdaten zugreifen. Dafür musste sie eine Anfrage an den Anbieter stellen.

Das deutsche Gesetz hatte die Provider verpflichtet, diese Daten für mindestens sechs Monate zu speichern und sie der Polizei für die Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. Damit blieb Deutschland am unteren Rand der von der EU verordneten Mindestspeicherdauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren.

Seit 2010 sind die Anbieter nicht mehr dazu verpflichtet, Verbindungsdaten zu speichern. Strittig ist, ob Daten, die nicht zur Abrechnung mit den Kunden benötigt werden, überhaupt gespeichert werden dürfen.

Ob der Wegfall der Speicherfristen sich negativ auf die Arbeit der Polizei ausgewirkt hat, ist unklar. Auf der Webseite des Bundeskriminalamts (BKA) heißt es dazu: „Bisher wurde die Kausalität zwischen Mindestspeicherfristen und Aufklärungsquoten seriös weder be- noch widerlegt.“

Das mag daran liegen, dass der Wegfall der Verpflichtung keineswegs bedeutet, dass die Polizei gar nicht mehr auf Verbindungsdaten zugreifen kann. „Das kommt immer auf den Anbieter an“, erklärt Sascha Braun, Leiter der Abteilung Kriminalpolitik, Recht und Internationales beim Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei. Bei konkretem Verdacht könne sich die Polizei mit einem richterlichen Beschluss etwa an die Telekom wenden und fragen, ob Daten vorlägen. „Einige Provider sind da sehr kooperativ“, so Braun. „Die können dann sagen: Hier habt ihr die letzten sieben Tage.“

Die Telekom äußerte sich auf Anfrage der taz zum Umgang mit Kundendaten: „Wir speichern keine Daten für Behörden“, so Telekom-Sprecher Philipp Blank. „Wir geben aber Verbindungsdaten an diese weiter, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.“ Die Telekom speichere nur Daten, die sie für Geschäftsvorgänge – beispielsweise für Rechnungen – brauche. Der Speicherzeitraum variiere und betrage bis zu 80 Tage, so Blank.

Nicht alle Anbieter arbeiten mit der Polizei zusammen: „Die Provider speichern die Daten unterschiedlich lange und sind unterschiedlich stark bereit, mit der Polizei zusammenzuarbeiten“, so Braun. „Und einige lassen sich für den dadurch entstandenen Aufwand in Form von Geld entschädigen.“ DINAH RIESE