STREIKS
: „Flashmobs“ im Arbeitskampf legal

KARLSRUHE | Gewerkschaftlich organisierte „Flashmob“-Aktionen während eines Streiks sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit diesem gestern veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche organisierten blitzartigen Massenaufläufe während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen das BAG-Urteil. (rtr)