Recht auf verträgliche Atemluft

betr.: „Legalize it!“, taz vom 10. 10. 06

Auf den ersten Blick scheint Ihr Vorschlag, Lizenzen für verrauchte Gastronomiebetriebe zu versteigern, ein vernünftiger Kompromiss zu sein. Allerdings hat die Sache einige Haken: Erstens gibt es keine „Raucherrechte“, genauso wenig wie es „Nichtraucherrechte“ gibt. Es gibt nur ein Recht aller Menschen auf verträgliche Atemluft. Eine Suchterkrankung, auch von einem relativ großen Teil der Bevölkerung, kann sicherlich nicht die (teilweise) Aufhebung eines solchen Grundrechtes rechtfertigen.

Welche Kneipe würden rauchende Eltern mit ihren Kindern besuchen? Was ist mit den Angestellten, die ja irgendwie ihr Geld verdienen müssen? Zweitens würde Ihr Vorschlag wiederum den Staat in die Rolle des Komplizen der Tabakindustrie bringen wie schon bei der Tabaksteuer. Das ist nicht nur ein moralisches Problem, sondern es hat auch offensichtlich Auswirkungen auf die Fähigkeiten der Politiker, sich wirklich für eine am Gemeinwohl orientierte Politik einzusetzen. Zuletzt ist die Signalwirkung in der Tat fatal: Niemand würde Ausnahmeregelungen für Autos ohne Anschnallgurt, für Bergwerke ohne Sicherheitseinrichtungen oder für Lebensmittel mit Salmonellen fordern mit dem Hinweis auf die „Freiheit des Konsumenten“. Und dabei macht dies alles gar nicht süchtig.

ERIC MANNESCHMIDT, Hofheim am Taunus