DER MIETHAI
: Was bringt die Mietpreis-Bremse?

Eve Raatschen ist Juristin beim Mieterverein Mieter helfen Mietern

Es gibt diverse Ausnahmen: Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten und umfangreich umgebaute Wohnungen

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich einen Gesetzesentwurf für die sogenannte Mietpreisbremse vorgelegt. Darin enthalten ist zum einen das „Bestellerprinzip“ bei der Wohnungsvermittlung. Demnach soll zukünftig der Mieter die Maklergebühr nur dann zahlen, wenn er selbst den Auftrag erteilt hat. Ist der Makler wie üblich für den Vermieter tätig, muss dieser auch die Kosten tragen. Vertragliche Vereinbarungen, die den Mieter belasten, sollen unwirksam sein.

Außerdem soll die Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dann nur noch zu einem Mietpreis möglich sein, der nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Über den so errechneten Betrag hinausgehende Mietpreisvereinbarungen können zurückgefordert werden – allerdings erst ab dem Zeitpunkt zudem der Mieter die zu hohe Miete beanstandet hat. Für die Zeit vorher gilt das nicht. Allerdings gibt es von dieser Mietpreisbegrenzung diverse Ausnahmen: Sie gilt nicht für Neubauten und umfangreich umgebaute Wohnungen.

Hat der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt, kann der Vermieter die Wohnung auch wieder zu diesem Preis vermieten, auch wenn die Mietgrenze damit überschritten wird. Hat er zwischen dem Auszug des alten Mieters und Neuvermietung Modernisierungsarbeiten durchgeführt, kann er außerdem einen Zuschlag verlangen. Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen Auskunft geben: über das Baualter des Hauses, Modernisierungen oder über die Höhe der bisherigen Miete.

Durch diese Ausnahmen werden von der Begrenzung nur einige Mieter betroffen sein. Schon jetzt sehr hohe Mietpreise können also auch bei einer Neuvermietung weiter verlangt werden. Dennoch ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Signal gegen die Gier nach unerschöpflichen Renditen auf dem Wohnungsmarkt. Der Entwurf wird nun in den zuständigen Gremien verhandelt. Bis zur Verkündung des entsprechenden Gesetzes wird es wohl noch bis zum nächsten Jahr dauern. Hamburg muss dann aber noch eine Rechtsverordnung erlassen, um die Mietpreisbremse auch tatsächlich umsetzen zu können.

Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de