Gesetz? Egal!

VERFASSUNGSGERICHT Der Senat muss keine Energie-Berichte vorlegen, obwohl dies vorgeschrieben ist

Der Senat muss das Abgeordnetenhaus auch künftig nicht in jährlichen Berichten über seine Energiesparmaßnahmen informieren. Die Grünen-Fraktion scheiterte mit ihrer Klage, den Senat höchstrichterlich dazu zu verpflichten, sein eigenes Energiespargesetz umzusetzen, das in Paragraf 16 jährliche Energieberichte vorschreibt. Der letzte wurde 2000 veröffentlicht. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage am Freitag aus formalen Gründen ab. Der Anspruch der Grünen sei damit aber inhaltlich nicht abschließend geprüft.

Die Richter rügten, die Fraktion habe einen „überwiegend unklaren Antrag“ gestellt und eine Frist nicht eingehalten. Zudem machten sie klar, dass sie die monierten Verfassungsbrüche von zwei von drei Verfassungsartikeln nicht gegeben sehen. (dpa)