Billiger, aber schlechter

betr.: „Abrüstungspläne für den Rosenkrieg“ zur Scheidung per Internet, taz vom 12. 10. 06

Es stimmt nicht, dass Scheidungen über das Internet billiger oder einfacher sind. Die gesetzlichen Gebühren sind die gleichen, ob der Anwalt per Internet oder persönlich beauftragt wird. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man bei der Beauftragung per Internet auf die ausführliche Beratung verzichtet, die mit der Gebühr für das Scheidungsverfahren abgegolten wird. Die Anbieter von Online-Scheidungen versuchen lediglich wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken, dieser Weg sei billiger, worauf die Verfasserin des Artikels hereingefallen ist. DETLEV MANGER,Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Hannover