Sozialbehörde zahlt Heizkosten

MAINZ ap ■ Bei der Übernahme von Heiz- und Nebenkosten von Arbeitslosen dürfen die Kommunen keine Pauschalen zugrunde legen. Der Leistungsträger sei verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, so das LSG Rheinland-Pfalz. Einer Frau war mitgeteilt worden, dass die ihr gewährten Leistungen für Wohnung und Heizung unangemessen hoch seien und darum reduziert würden. Ihr Antrag auf einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Sie legte Beschwerde ein und bekam Recht. Ihr sei nicht klar gemacht worden, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung gälten.