NS-Symbole
: Zu Recht antifaschistisch

Die Staatsanwaltschaft in Stade weiß Antifaschismus von Faschismus zu unterscheiden. Das ist löblich, weil heutzutage offenbar nicht mehr selbstverständlich. Plakate, auf denen Hakenkreuze zerstört oder in den Müll geworden werden, können nicht rechtswidrig sein. Anderenfalls stimmte mit dem Recht etwas nicht.

Kommentarvon Sven-Michael Veit

Widersinnig allein schon ist die Idee, gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes wegen des Verdachts zu ermitteln, sie würde nationalsozialistische Symbole verwenden. Ein Denkansatz, der sich als in sich selbst verkehrt entlarvt.

Wie soll sich die Gesellschaft mit Nazis und Neonazis auseinander setzen, wenn sie nicht einmal symbolisch ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen darf? Eine solche Auffassung, logisch zu Ende gedacht, müsste darin münden, tausende von Büchern zu verbieten und TV-Filme wie jüngst „Neger, Neger, Schornsteinfeger“ zu untersagen. Jede Diskussion über die deutsche Vergangenheit würde nahezu unmöglich.

Die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts Ende September, das Hakenkreuze selbst im antifaschistischen Kontext untersagte, wird demnächst vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Und hoffentlich dorthin geworfen, wo die Symbole der Hitler-Diktatur hingehören, nicht die Debatte über sie: in den Müll.

Die Stader Staatsanwälte waren von selbst so klug.

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