GANZTAGSSCHULEN
: Honorarverträge rechtswidrig

In Niedersachsen könnten mehrere tausend Honorarverträge mit externen Beschäftigten an Ganztagsschulen rechtswidrig sein. Rektoren, die Angebote wie Tanz- oder Bastelkurse bereitstellen wollten, schlössen dafür üblicherweise Honorarverträge mit den Betreuern, berichteten Medien. Laut des Vorsitzenden der niedersächsischen Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eberhard Brandt, sind diese Verträge jedoch nicht rechtens. Denn die Mitarbeiter seien bei ihrer Tätigkeit nicht frei, sondern an die Weisungen der Schulleiter gebunden. (dpa)