Unerlaubte Schnitte

Für die illegale Beschneidung von muslimischen Jungen muss ein Wuppertaler Türke Strafe zahlen

DÜSSELDORF taz ■ Wegen der Beschneidung von mehreren Jungen hat das Landgericht Düsseldorf gestern den 77-jährigen Saban G. zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. Das Gericht wirft dem Nichtmediziner schwere Körperverletzung vor. Es handelte sich dabei um ein Berufungsverfahren, zu dem der Angeklagte jedoch nicht erschien. Die Düsseldorfer Richter erneuerten deshalb ein Urteil des Amtsgerichts von 2004.

Der in Wuppertal lebende Angeklagte hatte beim ersten Gerichtstermin gestanden, in Bergkamen, Duisburg und Düsseldorf auf Wunsch muslimischer Eltern sieben Jungen zwischen vier und 14 Jahren beschnitten zu haben. An jeder Beschneidung verdiente G. 200 Euro.

„Wir haben in seiner Wohnung verdreckte Operationsinstrumente und Betäubungsmittel gefunden, die rezeptpflichtig sind“, sagt der medizinische Sachverständige des Gerichts, Mirko Müller. Beschneidungen dürften in Deutschland nur aus medizinischen Gründen und von Ärzten vorgenommen werden, begründete das Amtsgericht sein Urteil.

G. hatte sich in der Verhandlung mit den Worten verteidigt, er sei in der Türkei „ein anerkannter Beschneider“. Nur die dürften in der Türkei die Entfernung der Vorhaut vornehmen, Mediziner dagegen nicht, hatte sein Anwalt hinzugefügt.

Die Beschneidung von Jungen ist ein im Islam weit verbreiteter Brauch, den auch die in Deutschland lebenden Muslime an ihren Söhnen vornehmen lassen. Zum Akt gehört traditionell auch eine Feier mit der Verwandtschaft. Viele türkische Ärzte haben sich auf Beschneidungen spezialisiert. Dieses religiöse Ritual wird auch im Judentum praktiziert. Kritiker werten eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung als genitale Verstümmelung.

NATALIE WIESMANN