Länder müssen EU-Strafen zahlen

KARLSRUHE taz ■ Werden EU-Sanktionen durch ein Fehlverhalten der Bundesländer ausgelöst, bleibt der Bund nicht auf den Kosten sitzen. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in einem Streit zwischen dem Bund und Mecklenburg-Vorpommern. In dem Fall ging es um Kontrollmängel bei der Vergabe von EU-Agrarsubventionen – und 12 Millionen Euro. Der Bund kann die Strafzahlungen vom Land zurückholen, das die Sanktion verursacht hat, betonten die Richter. Die gestrige Entscheidung gilt aber nur für Altfälle. Das Grundgesetz enthält seit Oktober eine Neuregelung: Mit der Föderalismusreform wurde bestimmt, dass bei EU-Sanktionen der Bund 15 Prozent und die Länder solidarisch 35 Prozent der Strafe zahlen. Die restlichen 50 Prozent muss allein das Land tragen, das den Schaden verursacht hat. (Az.: BvG 1/04 und BvG 2/04) CHR