Caspar kritisiert Kontrollen

GUTACHTEN Hamburgs Datenschutzbeauftragter hält die Gefahrengebiete für nicht verfassungskonform

In einem 21 Seiten starken Gutachten hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Januar ausgerufenen Gefahrengebiete geäußert. Das betreffe vor allem das räumliche Ausmaß der Sonderzone von der Schanze über St. Pauli bis nach Altona, in denen verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durchgeführt wurden. Auch die kleineren „Gefahreninseln“ seien mit der Verfassung nicht vereinbar.

Gleichzeitig kommen die Grünen nach einer kleinen Anfrage an den SPD-Senat zu der Auffasung, die polizeiliche Auswertung habe ergeben, dass dieses Instrument polizeitaktisch ein Fehlschlag war. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass die Innenbehörde Organisationsmängel bei der Einrichtung der Gefahrengebiete einräume.

„Die im Antrag zur Ausweisung des Gefahrengebietes ... dokumentierten Lageerkenntnisse werfen Zweifel auf, ob diese ausreichen, um in einem derartig großen innerstädtischen Bereich Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sich dort aufhaltender Personen zu rechtfertigen“, sagt Caspar. Denn es dürfe „nicht jede beliebige Personen erfasst werden, sondern nur lageabhängig Zielgruppen“. Wird jeder kontrolliert, führe das zu einem „Einschüchterungseffekt durch das Gefühl diffusen Überwachtwerdens“.

Caspars Fazit lautet, dass das Speichern von Daten „der kontrollierten Personen ohne polizeilichen und strafprozessualen Zusammenhang“ dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegenstehe. Denn diese Daten werden drei Monate gespeichert und das sei laut Caspar „unverhältnismäßig“.

Antje Möller (Grüne) verlangt, dass das Instrument der Gefahrengebiete aus dem polizeilichen Repertoire gestrichen wird. „Die vom Datenschutzbeauftragten benannten Einschüchterungseffekte haben das politische Klima in der Stadt erheblich belastet“, sagt Möller.  KVA