Berlin, Berlin, wir zahl’n nicht für Berlin

Große Erleichterung in den norddeutschen Bundesländern über das Scheitern der Berliner Klage auf Subventionen vor dem Bundesverfassungsgericht. Vor allem Hamburg muss nun nicht noch zusätzlich in den Finanzausgleich einzahlen

Seine Erleichterung konnte Ole von Beust kaum verhehlen. Berlin könne nun „keine Zahlungsansprüche“ mehr erheben, freute sich Hamburgs CDU-Bürgermeister gestern über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte am Vormittag die Klage der hoch verschuldeten Hauptstadt auf zusätzliche Finanzhilfen des Bundes – und in der Konsequenz auch einiger Bundesländer – abgewiesen. Damit ist auch klar, dass die Hansestadt zugunsten der Hauptstadt nicht noch stärker sparen muss als bislang.

Auch in den drei norddeutschen Flächenländern wurde der Karlsruher Spruch parteiübergreifend mit Zufriedenheit aufgenommen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sieht darin eine Bestätigung für seine Haushaltspolitik: „Das Gericht hat festgestellt, dass wir in den Ländern unsere Finanzen selbst in Ordnung bringen müssen.“ Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) wies darauf hin, dass sein Land es in zwei Jahren schaffen werde, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. „Wir wollen nicht“, so Ringstorff süffisant, „auf Kosten anderer Länder leben.“ Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) griff auf die alte Metapher von der „schallenden Ohrfeige“ zurück. Es gebe eben Länder, „die erheblich mehr Sparanstrengungen geleistet haben“ als Berlin.

Hamburg ist von dem höchstrichterlichen Urteil doppelt berührt. Als einziges Bundesland im Norden muss der Stadtstaat in den Länderfinanzausgleich einzahlen, im laufenden Jahr allein rund 654 Millionen Euro. Den anderen – ebenso wie der Hauptstadt – bringt er Geld ein. Bei einem Erfolg der Klage hätten Hamburg zusätzliche Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe jährlich gedroht – und somit noch härtere Sparmaßnahmen.

Zudem attestiert das Urteil Berlin „Mehrausgaben von eindrucksvollen Ausmaßen“ im Vergleich zu Hamburg. Runde 653 Millionen Euro gebe der Stadtstaat an der Spree hochgerechnet auf die Einwohnerzahl jährlich mehr aus als der an der Elbe – für Hochschulen, Wissenschaft, Kultur, Umwelt oder Sport. Zugleich verzichte Berlin auf Einnahmen, etwa aufgrund der bundesweit rekordverdächtig niedrigen Gewerbesteuer. Unzweifelhaft, so das Bundesverfassungsgericht, gebe es noch „erhebliche Konsolidierungspotenziale“.

Ole von Beust drückt es direkter aus: „Wir haben uns dem Wettbewerb der Länder erfolgreich gestellt“. SVEN-MICHAEL VEIT

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