Zukunft der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft
: Der Staatskommissar sitzt mit am Tisch

Wenn es Hamburg gelingt, seine Hafengesellschaft HHLA zur Hälfte erfolgreich zu verkaufen, dann bekommt Bremen bei seiner Klage vor dem Verfassungsgericht richtig ein Problem. Denn wer wollte noch Geber-Länder im Finanzausgleich wie Hamburg für die Schuldentilgung Bremens heranziehen – solange Bremen nicht auch verkauft hat?

Kommentar von Klaus Wolschner

Mit dem Berlin-Urteil des Verfassungsgerichts sitzt ein unsichtbarer Staatskommissar am Tisch des Bremer Senats, der nicht offen spricht, sondern sich alles notiert – für die Abrechnung in Karlsruhe später. Das macht den Kollegen besonders unangenehm. Im Falle Berlins hat das Gericht nicht einmal erhöhte Ausgaben für Wissenschaft und Kultur in der Hauptstadt als legitim anerkannt. Wohnungsbestand? Weg damit! Sozialpolitische oder moralische Argumente, politische Vorlieben und gewünschte lokale Besonderheiten gelten nicht beim Streit um Sanierungshilfe. Das „Tafelsilber“, das heißt ideelle Werte, die den Tisch schmücken könnten, sich aber nicht in der Bilanz rentieren, muss weg.

Das einzige, was die BLG vor dem Verkaufs-Verdikt des heimlichen Staatskommissars retten könnte, ist ihre hohe Rendite.