Funke-Prozess gegen Geldbuße eingestellt

URTEIL Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister muss 2.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen

Die Affäre um die Silberhochzeitsfeier kostete Funke alle politischen Ämter

Mit der Zahlung einer Geldbuße von 2.000 Euro ist die Silberhochzeitsaffäre des einstigen SPD-Politikers Karl-Heinz Funke juristisch beendet. Funke müsse die Buße zugunsten des Kinderhospizes Löwenherz in Syke bei Bremen zahlen, sagte der Sprecher des Landgerichts Oldenburg, Michael Herrmann, am Dienstag. Eine entsprechende Vereinbarung sei mit den Prozessbeteiligten geschlossen worden. Nach Zahlungseingang werde das Verfahren eingestellt. „Ich habe mich so entschieden“, sagte Funke. Nach dem ganzen Wirbel sei er froh, dass der Prozess jetzt zu Ende sei.

Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2013 den Freispruch des Oldenburger Landgerichts vom Vorwurf der Untreue aus dem Jahr 2012 aufgehoben. Funke hatte sich 2007 als damaliger ehrenamtlicher Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) seine Silberhochzeitsfeier vom Verband mitfinanzieren lassen, den Betrag später aber zurückgezahlt. In weiteren Punkten verurteilte das Landgericht Funke und den mitangeklagten OOWV-Geschäftsführer zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Gegen den Freispruch Funkes hatte die Staatsanwaltschaft jedoch Revision eingelegt.

Die Affäre um 8.000 Euro für die Silberhochzeitsfeier im Jahr 2007 wurde im Dezember 2009 öffentlich und kostete den früheren Bundeslandwirtschaftsminister alle politischen Ämter und letztlich auch die SPD-Mitgliedschaft. Die Entscheidung zur Übernahme der Kosten für das Essen traf damals allein der OOWV-Geschäftsführer. Funke ließ es geschehen und widersprach nicht.

Nach dem SPD-Austritt gründete Funke die Wählergemeinschaft Zukunft Varel und zog bei den Kommunalwahlen im Jahr 2011 in den Stadtrat seiner Heimatgemeinde Varel. Der 67-Jährige ist Vorsitzender und sitzt im Stadtrat und Kreistag.  (dpa)