WEIL VERSICHERUNG NICHT ZAHLEN WILL
: Fahrradhelm-Streit geht vor den BGH

Die Frage, ob ein Radler ohne Helm im Falle eines Unfalls auf einen Teil des Schadenersatzes verzichten muss, wird am 17. Juni vorm Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Wie das Gericht Mittwoch mitteilte, liegt den Richtern die Klage von Sabine Lühr-Tanck (Foto) aus Glücksburg vor. Diese war auf dem Weg zur Arbeit schwer verletzt worden. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und direkt vor ihr die Autotür geöffnet. Tanck prallte dagegen und stürzte. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass sie eine Mitschuld trägt – weil sie ohne Helm fuhr. Der BGH muss nun prüfen, ob das Urteil Bestand hat – denn eine Helmpflicht gibt es in Deutschland bisher nicht.  (dpa)