In die Schule ohne Schleier

URTEIL Bayerische Schülerin muss ihr Gesicht zeigen

MÜNCHEN dpa | Eine muslimische Schülerin darf im Unterricht an einer bayerischen Schule keinen Gesichtsschleier tragen. Dieses Verbot schränke das Recht auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise ein, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (22. 4. 2014, Az. 7 CS 13.2592). Das Hauptargument der Richter: Der Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt, behindere die ständige – auch nonverbale – Kommunikation zwischen Lehrer und Schülern im Unterricht.